Klimaanlage vom Nachbarn zu laut – Diese Möglichkeiten haben Sie!

Die Temperaturen schnell bald wieder nach oben. Und viele setzen auf die Klimaanlage, wenn die Hitze nicht mehr erträglich ist. Leider bringt die Klimaanlage nicht nur eine kühlende Wirkung mit sich. Aufgrund ihres Geräuschpegels kann sie zu einem wahren Nachbarschaftskrieg ausarten. Wird die Klimaanlage des Nachbarn zu laut, muss dies nicht zwingendermaßen toleriert und hingenommen werden. Es gibt auch bezüglich der Klimaanlage rechtliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten, wie weiter vorgegangen werden kann.

Warum sorgt die Klimaanlage für laute Geräusche?

Klimaanlage vom Nachbarn zu laut In der Stadt ist die Klimaanlage an heißen Tagen keine Seltenheit. Überall kann dann das Surren und Brummen der Geräte vernommen werden. Dieser Geräuschpegel mag tagsüber nicht so sehr ins Gewicht fallen. Aber wenn die Dunkelheit hereinbricht, macht sich auch die enorme Lärmbelastung der Umgebungsgeräusche bemerkbar. Und stellt die Klimaanlage des Nachbarn keine Ausnahme dar.

Vor allem Split-Geräte können für eine dauerhafte Lärmbelästigung sorgen. Mit Hilfe eines Kompressors wird das Kühlmittel transportiert. Und dieser Kompressor befindet sich im Außengerät. Demnach ist es in den eigenen vier Wänden durchaus ruhig, aber im Außenbereich kann es zu einer Lärmentwicklung kommen. Die laute Schalleistung ist kaum zu umgehen. Und wenn der Lärmpegel dauerhaft gehalten wird, kann es schon mal zum Streit unter Nachbarn kommen.

Die Schalleistungen der gängigen Außengeräte

  • 43 bis 49 Dezibel bei leisen Außengeräten
  • bis zu 59 Dezibel bei lauten Außengeräten

Muss der Lärm der Klimaanlage hingenommen werden?

Wenn der Nachbar eine Klimaanlage mit Außengerät gekauft hat, mag es in seinen vier Wänden eine angenehme Kühle und vor allem auch Stille geben. Das Problem ist, dass durch das Außengerät die Nachbarschaft in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Da hängt der Haussegen unter den Nachbarn schnell mal schief.

Allerdings wissen die wenigsten Betroffenen, dass es in Deutschland eine klare Regelung bezüglich der Lärmbelastung gibt. Eigene Gesetze wurden hierfür bereits verabschiedet. Generell kann von folgenden Grenzwerten in unterschiedlichen Regionen ausgegangen werden:

  • tagsüber 63 Dezibel und nachts 45 Dezibel im urbanen Gebiet (das Wohngebiet ist ausgenommen)
  • tagsüber 50 Dezibel und nachts 35 Dezibel im Wohngebiet
  • tagsüber 55 Dezibel und nachts 40 Dezibel im Gebiet von Kleinsiedlungen

Wer einen Blick auf die oben angeführten handelsüblichen Schallleistungen wirft, wird sofort erkennen: Vor allem nachts wird von vielen Nachbarn mit der Klimaanlage gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen. Jeder, der schon mal tagelang eine brummende Klimaanlage vor dem eigenen Fenster hatte, der weiß – binnen weniger Tage steigt der Unmut.

Die Klimaanlage wird immer unerträglicher – was tun?

Der Nachbar hat das Außengerät seiner Klimaanlage angebracht, und nun ist mit Schlaf kaum noch zu rechnen? Dieser Umstand muss nicht stillschweigend hingenommen werden. Natürlich sollte in erster Linie ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. Vielleicht lassen sich mit einem schlichtenden Gespräch die Fronten wieder enthärten, kann eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Mit klärenden Worten kann so manche Fehde schnell mal in Vergessenheit rücken. Sollten auch mehrere Gespräche keine Besserung mit sich bringen, bleiben rechtliche Schritte oftmals unerlässlich.

Messung der Lärmbelästigung

Sobald der private Bereich und die Ruhe in den eigenen vier Wänden in Mitleidenschaft gezogen werden, fallen auch die guten Vorsätze für die gute Nachbarschaft. Wenn nächstens die Klimaanlage den erholsamen Schlaf raubt, liegen schnell mal die Nerven blank. Vor allem in den Abendstunden ist die Geräuschentwicklung der Klimaanlage besonders laut zu vernehmen.

Allerdings gibt es bei Lärm stets eine subjektive und eine objektive Wahrnehmung. Und vor Gericht wird lediglich die objektive Wahrnehmung hinzugezogen. Natürlich kann sich der Lärm der Klimaanlage für jeden individuell gestalten. Bei Gericht werden nur die messbaren Werte in Betracht gezogen. Doch wie kann nachgewiesen werden, dass es vor allem die Klimaanlage des Nachbarn ist, die für den Gesamtlärmpegel verantwortlich ist? Für diese und ähnliche Fragen gibt es Gutachter und Experten. Vor allem Laien ist es kaum möglich, dass Lärmquellen explizit zugeordnet werden können. Das Eruieren der Messpunkte ist eben die Sache des Profis. Um vor Gericht mit der Klage gegen die lärmende Klimaanlage bestehen zu können, braucht es aber die mathematische Berechnung des Lärmpegels.

Der entstandene Wert muss am Immissionsort gemessen werden. Dieser Punkt ist rund einen halben Meter vom betreffenden Fenster entfernt zu finden. Für einen Experten stellt das Ausmessen des Immissionsortes kein Problem dar.

Nicht nur der Lärm des Außengerätes sorgt für den Lärmpegel. Auch der Straßen- und Alltagslärm finden ihren Einzug in die Berechnung. Das ist auch ein Grund weswegen die Klimaanlage des Nachbarn oftmals nicht zugeordnet werden kann. Reduziert sich der Umgebungslärm können aussagekräftige Werte gemessen werden. Das ist aber in den meisten Fällen nachts – und da schlafen die meisten Experten und Gutachter.

Das Einfordern einer Unterlassung

Der Lärm der Klimaanlage muss nicht toleriert werden. Wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschritten werden, kann eine Unterlassung der Klimaanlage gefordert werden. Für diesen Fall gibt es den Paragraf 862, der im ABGB verankert ist. Hieraus ergibt sich auch der Unterlassungsanspruch.

Ist die Lärmbelästigung dauerhaft nachweisbar und beeinträchtigt bereits das Leben, das Eigentum oder den Besitz, kann ein Unterlassungsspruch eingefordert werden. Nachbarn können die Klimaanlage dulden, müssen dies aber nicht zwingendermaßen tun.

Liegt der Unterlassungsspruch vor, gilt es zu eruieren woher die Lärmbelästigung stammt. Diese kann vom Inneren der Wohnung stammen, oder sich aufgrund des Außengerätes ergeben. Für jede Region gibt es gesetzlich vorgegebene Richtwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Eine wichtige Information am Rande

Die Lautstärke der Klimaanlage wird mit einem Mittelwert über einen vorgegebenen Zeitraum hinweg gemessen. Für die Ermittlung der Lärmbelästigung wird der Beurteilungszeitraum von 16 Stunden herangezogen. Dieser Passus ergibt allerdings, dass nur in Ausnahmefällen die Grenzwerte überschritten werden.

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